Umweltschutz- und Energiesparanforderungen bei der flächendeckenden Verwertung gebrauchter Energiebatterien

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In den „Industry Specification Conditions for Comprehensive Utilization of Waste Power Batteries for New Energy Vehicles“ werden auch konkrete Anforderungen an den Umweltschutz und die Energieeinsparung bei der umfassenden Nutzung von Waste Power Batteries gestellt. Beispielsweise sollte die Lithiumrückgewinnungsrate während des Schmelzprozesses nicht weniger als 90 % betragen, die Nickel-, Kobalt- und Manganrückgewinnungsraten sollten nicht weniger als 98 % betragen und der Gesamtenergieverbrauch pro Produkteinheit der Lithiumcarbonatproduktion sollte nicht weniger als 90 % betragen weniger als 2.200 kg Standardkohle/Tonne.